Gestaltungsplan "Rüütiwise Süd"
Im Gestaltungsplangebiet „Rüütiwise Süd“ sind verschiedene Bauvorhaben vorgesehen (Neubaute/ Ersatzbauten/Umnutzungen). Die Stadt Kreuzlingen hat uns beauftragt, für die Bauvorhaben innerhalb des Gestaltungsplans „Rüütiwise“ die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen von Umweltschutz-gesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) zu überprüfen und nachzuweisen. Das Gestaltungsplangebiet wird durch den Strassenverkehrslärm der Kantonsstrasse belastet.
Bei der Tiefgarage des Neubauprojektes und den Parkplätzen im Aussenbereich handelt es sich im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung um lärmerzeugende Anlagen, welche dem Industrie- und Gewerbelärm zuzuordnen sind und ebenfalls beurteilt werden müssen.
Dienstleistungen SINUS AG
- Generelle Beurteilung des Perimeters ""Rüütiwise Süd"" nach den Bestimmungen des Umweltschutz-Gesetzes (USG) und der Lärmschutz-Verordnung (LSV)
- Bestimmung der massgebenden Strassenlärmemissionen
- Erstellung des 3D-Berechnungsmodells (CadnaA)
- Rechnerische Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Strassenverkehrslärmbelastungen
- Beurteilung der Parkierungsanlage gemäss SN 640 578
- Definition der Parkierungsfrequenzen
- Rechnerische Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastungen aus den Parkierungsanlagen
- Beurteilung der bestehenden Liegenschaften / Ersatzbauten und Neubauten
- Dimensionierung der Schallschutzfenster der Neubauten
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Projektdetails
Kunde
Stadtverwaltung Kreuzlingen
Bauverwaltung
Hauptstrasse 88
8280 Kreuzlingen
Projekttyp Gemeinde
Leistung Lärmgutachten / Nachweise
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