Vollzugshilfe Bauen in lärmbelasteten Gebieten

In enger Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Tiefbauamt Thurgau verfasste die SINUS AG die Vollzugshilfe "Bauen in lärmbelasteten Gebieten". Diese Vollzugshilfe richtet sich primär an die kommunalen Bewilligungsbehörden und verfolgt das Ziel, die lärmschutzrechtlichen Kriterien gemäss Art. 22 USG und Artikel 31 LSV darzustellen und aufzuzeigen, wann im Kanton Thurgau eine Baubewilligung in lärmbelasteten Gebieten erteilt werden kann.

Vollzugshilfe Bauen in lärmbelasteten Gebieten


zurück

Projektdetails

Kunde

Kantonales Tiefbauamt
Langfeldstrasse 53A
8510 Frauenfeld

Logo

Projekttyp Kantone


Leistung Fachunterstützung / Gremien

Seite drucken