Vollzugshilfe Bauen in lärmbelasteten Gebieten
In enger Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Tiefbauamt Thurgau verfasste die SINUS AG die Vollzugshilfe "Bauen in lärmbelasteten Gebieten". Diese Vollzugshilfe richtet sich primär an die kommunalen Bewilligungsbehörden und verfolgt das Ziel, die lärmschutzrechtlichen Kriterien gemäss Art. 22 USG und Artikel 31 LSV darzustellen und aufzuzeigen, wann im Kanton Thurgau eine Baubewilligung in lärmbelasteten Gebieten erteilt werden kann.
Vollzugshilfe Bauen in lärmbelasteten Gebieten
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Projektdetails
Kunde
Kantonales Tiefbauamt
Langfeldstrasse 53A
8510 Frauenfeld

Projekttyp Kantone
Leistung Fachunterstützung / Gremien
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