Stadt Frauenfeld - Kataster Strassenlärm
Die Stadt Frauenfeld (Vollzugsbehörde) ist nach Art. 37 [LSV] verpflichtet, für seine Strassen einen Lärmbelastungskataster (LBK) zu führen und diesen periodisch zu aktualisieren. Der Kataster gibt Auskunft über die berechneten oder gemessenen Strassenlärmimmissionen an der Aussenseite angrenzender Gebäude. Er ist ein wichtiges Instrument um die Sanierungsmassnahmen und deren Kosten zu planen sowie die Bevölkerung der Stadt Frauenfeld über die aktuellsten Lärmbelastungen zu informieren.
Dienstleistungen SINUS AG
- Prüfung der Strassenemissionsabschnitte
- Aktualisierung des digitalen Berechnungsmodells (Gebäudehöhen, Empfangspunkte etc.)
- Aufbereitung der Gebäudedaten
- Prüfung vorhandener Schallschutzmassnahmen
- Erstellung des Lärmbelastungskatasters
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Projektdetails
Kunde
Stadt Frauenfeld
Amt für Tiefbau und Verkehr
Schlossmühlestrasse 7
8501 Frauenfeld
Projekttyp Gemeinde
Leistung Kataster
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