Baudirektion Kanton Zürich - Kantonsstrassen

Die Lärmschutz-Verordnung (LSV) verpflichtet die Eigentümer ortsfester Anlagen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen, diese zu sanieren bzw. Schallschutzmassnahmen zu treffen. Die Grundlage für die Sanierungsprojekte im Kanton Zürich bildet der Lärmbelastungskataster des Kantons.

Die Fachstelle Lärmschutz (FALS) des Kantons Zürich hat uns beauftragt, die Strassenlärmsanierungsprojekte für die Kantonsstrassen in den Regionen Winterthur Ost (WIO) und Mittleres Glattal (GLM-1) zu erarbeiten. Die Untersuchungen umfassen an der Quelle lärmarme Strassenbeläge und Temporeduktionen auf dem Lärmausbreitungsweg Lärmschutzhindernisse und an den Gebäuden Schallschutzfenstersanierungen.

 

Dienstleistungen SINUS AG

  • Aktualisierung des digitalen Berechnungsmodells
  • Durchführung Lärmberechnungen (CadnaA)
  • Ermittlung Liegenschaften mit Grenzwertüberschreitungen
  • Erarbeitung Lärmsanierungskonzept
  • Aufzeigen der Wirkung der Lärmschutzmassnahmen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung der Lärmschutzmassnahmen
  • Kostenermittlung Lärm- und Schallschutzmassnahmen
  • Formulierung Erleichterungsanträge
  • Bauleitung Schallschutzfenstereinbau

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Projektdetails

Kunde

Baudirektion Kanton Zürich
Tiefbauamt / Fachstelle Lärmschutz
Walcheplatz 2
Postfach 8090 Zürich


Projekttyp Kantone


Leistung Lärmsanierung

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