Kanton Luzern - Lärmsanierung Kantonsstrassen
Die K 12 sowie die K 34 in der Gemeinde Ruswil (LU) weisen überschrittene Immissionsgrenzwerte (IGW) und bei den expo-nierten Gebäuden sogar Alarmwertüberschreitungen auf. Ge-mäss Umweltschutzrecht des Bundes sind Verkehrsanlagen lärmtechnisch zu sanieren, wenn sie den Vorschriften des Um-weltschutzgesetzes (Art. 16 ff. USG), insbesondere der Lärm-schutz-Verordnung (Art. 13 ff. LSV), nicht genügen. Für die K 12 und die K 34 besteht somit eine Sanierungspflicht. Die Strassenverwaltungsbehörde hat deshalb die SINUS Enginee-ring AG mit der Erstellung des Lärmsanierungsprojekts für die Kantonsstrassen beauftragt.
Dienstleistungen SINUS AG
- Erarbeitung Verkehrsgrundlagen (Verkehrszählungen)
- Durchführung Lärmmessungen in der gesamten Gemeinde
- Durchführung Lärmberechnungen (CadnaA)
- Ermittlung Liegenschaften mit Grenzwertüberschreitungen
- Erarbeitung Lärmsanierungskonzept
- Aufzeigen der Wirkung der Lärmschutzmassnahmen
- Wirtschaftlichkeitsprüfung der Lärmschutzmassnahmen
- Kostenermittlung Lärm- und Schallschutzmassnahmen
- Formulierung Erleichterungsanträge
- Vorbereitung öffentliche Auflage in der Gemeinde
- Behandlung von Beschwerden und Einsprachen
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Projektdetails
Kunde
KANTON LUZERN
Verkehr und Infrastruktur (vif)
Planung Strassen / Lärmschutz
Arsenalstrasse 43
6010 Kriens
Projekttyp Kantone
Leistung Lärmsanierung
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