Lärmsanierung Stadtstrassen Weinfelden

Strassen, die den Vorschriften des Umweltschutzgesetzes oder den Umweltvorschriften anderer Bundesgesetze nicht genügen, müssen saniert werden (Art. 16 Abs. 1 Umweltschutzgesetz [USG]). Sanierungspflichtige Strassen müssen gemäss Art. 13 Lärmschutz-Verordnung (LSV) so weit saniert werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist, und die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Voruntersuchungen der Firma SINUS AG haben gezeigt, dass in der Stadt Weinfelden bei einigen Streckenabschnitten die Belastungsgrenzwerte überschritten werden und somit sanierungspflichtig sind. Für die betroffenen Stadtstrassen wurde ein sogenanntes Lärmsanierungsprojekt ausgearbeitet. Der Untersuchungsperimeter beschränkte sich auf einen Korridor entlang den Stadtstrassen. Er beinhaltet sämtliche Gebäude sowie alle vor dem 1. Januar 1985 erschlossenen, zurzeit noch unüberbauten Bauparzellen in diesem Korridor.

 

Dienstleistungen SINUS AG

  • Durchführung Lärmmessungen
  • Verkehrszählungen
  • Ermittlung Grundlagedaten
  • Erstellung des digitalen Berechnungsmodells
  • Durchführung Lärmberechnungen (CadnaA)
  • Ermittlung Liegenschaften mit Grenzwertüberschreitungen
  • Erarbeitung Lärmsanierungskonzept
  • Aufzeigen der Wirkung der Lärmschutzmassnahmen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung der Lärmschutzmassnahmen
  • Kostenermittlung Lärm- und Schallschutzmassnahmen
  • Objektspezifische Erleichterungen

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Projektdetails

Kunde

Bauamt Weinfelden
Rathausstrasse 2
8570 Weinfelden


Projekttyp Gemeinde


Leistung Lärmsanierung

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